Kostenübernahme
Jede Patientin und jeder Patient ist mir willkommen.
Gesetzlich
Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin und jeweils zu Beginn des Quartals Ihre Versicherungskarte mit.
Zum Ablauf und zu allen notwendigen Anträgen informiere ich Sie gerne im Erstgespräch.
Privat- und
Beihilfe-
versicherte
In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie durch die private Krankenversicherung und die Beihilfeversicherung erstattet, nachdem ein Antrag gestellt und von einem Gutachter bewilligt wurde.
Das Honorar für eine 50-minütige Einzelbehandlung (Psychotherapeutische Kurzzeittherapie) beträgt 134,06 Euro gemäß der Ziffer analog 812 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bei einem 2,3-fachen Satz. In jeder Sitzung wird darüber hinaus der aktuelle psychische Befund erhoben und gemäß der Ziffer analog 801 der GOP bei einem 2,3-fachen Satz mit 33,52 Euro abgerechnet. Dies entspricht den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 1. Juli 2024.
Eine schriftliche Honorarvereinbarung wird zu Beginn der ersten Sitzung erläutert und unterschrieben.
Die GOP kann im Internet eingesehen werden.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Modalitäten Ihrer Krankenversicherung, da diese erheblich variieren. Ich unterstütze Sie dabei gerne.
Selbst-
Zahlerinnen und Selbst-Zahler
Die psychotherapeutischen Einzelsitzungen werden entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit Ihnen direkt abgerechnet.
Das Honorar entspricht dem für Privat- und Beihilfeversicherte: 134,06 Euro für eine 50-minütige Einzelbehandlung gemäß der Ziffer analog 812 der GOP bei einem 2,3-fachen Satz und 33,52 Euro für die Erhebung des psychischen Befundes gemäß der Ziffer analog 801 der GOP bei einem 2,3-fachen Satz.
Eine schriftliche Honorarvereinbarung wird zu Beginn der ersten Sitzung erläutert und unterschrieben.
Die GOP kann im Internet eingesehen werden.